Ich sitze gerade mit den Unterlagen von 2021 vor mir und überlege, ob ich meinen laufenden Sanierungskredit (KfW, läuft noch bis Ende 2031, aktueller Zinssatz 1,95% - damals wirklich gut getroffen) vorzeitig ablösen soll, um die neuen BAFA-Kreditlinien zu nutzen, die seit Q1 2026 für Bestandssanierungen deutlich attraktiver geworden sind.
Der Hintergrund: Wir haben 2021 eine Außenwanddämmung finanziert und haben jetzt konkrete Pläne für einen Wärmepumpen-Tausch plus kontrollierte Wohnraumlüftung. Das Volumen liegt bei ca. 38.000 € netto nach Förderabzug. Die Bank sagt, ein zweiter geförderter Kredit ist möglich, aber die Kombination mit dem laufenden KfW-Darlehen kann zu Problemen bei der Besicherung führen.
Was ich nicht einschätzen kann: Lohnt sich eine Vorfälligkeitsentschädigung für den alten Kredit, wenn der neue BAFA-Effektivzins bei 2,8% liegt? Ich habe die Restschuld grob mit 14.200 € berechnet. Die VFE schätze ich nach der Aktiv-Passiv-Methode auf ca. 600-900 €.
Hat jemand sowas schon durchgerechnet oder sogar durchgezogen? Mir fehlt ehrlich gesagt der Vergleich mit realen Erfahrungswerten. Steuerliche Aspekte (Vermietungsanteil im EG) kommen noch obendrauf, aber das bespreche ich mit dem Steuerberater.
Danke schon mal.
Ich bin zwar eher auf der Küchentechnik-Seite unterwegs (hab mich da zum Beispiel mal mit Dampf-Themen beschäftigt), aber die Finanzierungsfrage kenn ich aus eigener Erfahrung ganz gut.
Kurz gesagt: Bei 14.200 € Restschuld und 600-900 € VFE würde ich das ganz nüchtern durchrechnen. Wenn du den alten 1,95%-Kredit ablöst und den neuen bei 2,8% aufnimmst, zahlst du auf die Restschuld erstmal mehr Zinsen – und die VFE obendrauf. Das rechnet sich nur, wenn der neue Kredit für das größere Volumen (38k) spürbar günstiger ist als eine alternative Finanzierung ohne Umschuldung, und wenn die Besicherungsproblematik wirklich ein echtes Hindernis ist und nicht nur eine Bankaussage, um dich in ein neues Produkt zu drängen.
Mein Tipp: Lass dir von der Bank ein konkretes schriftliches Angebot für beide Szenarien geben – mit und ohne Ablösung. Oft löst sich das angebliche Besicherungsproblem in Luft auf, sobald man nachhakt. Und mit dem Steuerberater wegen des Vermietungsanteils würde ich das wirklich vor der Entscheidung klären, nicht danach.