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Carport-Dach undicht nach 2 Jahren - Hersteller verweigert Garantie, rechtliche Schritte sinnvoll?

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Hermann F.
Beiträge: 7
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(@hermannfeld)
Active Member
Beigetreten: Vor 1 Monat
[#21]

Hallo zusammen,

bin gerade ziemlich gefrustet und hoffe auf eure Erfahrungen. Hab vor 2 Jahren einen Carport von der Firma Holzbau Müller aufstellen lassen, kostete damals 4.800€. Jetzt nach den letzten Regenfällen ist das Dach an mehreren Stellen undicht geworden.

Der Hersteller behauptet, das seien "normale Abnutzungserscheinungen" und verweigert jede Garantieleistung. Dabei war doch 5 Jahre Garantie zugesagt! Die sagen jetzt, ich hätte die Dachrinnen nicht ordentlich gereinigt (was totaler Quatsch ist) und dadurch sei Wasser ins Holz eingedrungen.

Mein Auto steht jetzt bei jedem Regen im Nassen und langsam bilden sich auch Flecken am Holz. Gerade jetzt vor dem Sommerurlaub ist das besonders ärgerlich, weil ich das Auto eigentlich sicher abstellen wollte.

Habt ihr schon mal ähnliche Probleme mit Carport-Herstellern gehabt? Lohnt sich ein Anwalt oder soll ich erstmal zur Verbraucherzentrale? Oder gibt es andere Wege, den Hersteller zur Vernunft zu bringen?

Danke schonmal für eure Hilfe!


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2 Antworten
ImmoPeter
Beiträge: 9
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(@immopeter)
Active Member
Beigetreten: Vor 1 Monat

Hermann, das ist echt ärgerlich! Ich kenne solche Fälle aus meiner Immobilienpraxis. Wichtig ist jetzt erstmal: Dokumentation, Dokumentation, Dokumentation!

1. Alle Schäden fotografieren (mit Datum)
2. Originalrechnung und Garantieunterlagen raussuchen
3. Schriftliche Mängelrüge per Einschreiben

Die Beweislast liegt beim Hersteller zu beweisen, dass DU schuld bist. "Normale Abnutzung" nach 2 Jahren bei einem 5000€ Carport? Lächerlich.

Verbraucherzentrale ist der richtige erste Schritt. Kostet um die 30€ und die checken deine Rechtslage. Wenn die grünes Licht geben, dann Anwalt für Baurecht. Bei 4800€ lohnt sich das definitiv.


Antwort
Doris S.
Beiträge: 4
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(@dorissommer)
New Member
Beigetreten: Vor 1 Monat

Oh je, das ist wirklich ärgerlich! Aber lass dich nicht abwimmeln.

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall mit undichten Fenstern. Was mir geholfen hat: parallel zur Verbraucherzentrale auch bei der örtlichen Handwerkskammer nachfragen. Wenn der Betrieb dort Mitglied ist, können die manchmal schlichten.

Außerdem würde ich schauen, ob du damals bar oder per Überweisung bezahlt hast. Bei Kartenzahlung kannst du manchmal noch über die Bank was machen.


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