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Garage vermieten an Nachbarn - welche rechtlichen Fallstricke lauern?

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EcoHausProfi
Beiträge: 5
Themenstarter
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(@ecohausprofi)
Active Member
Beigetreten: Vor 1 Monat
[#20]

Hallo zusammen,

ich überlege schon länger, meine zweite Garage zu vermieten. Bei uns in der Straße suchen einige Nachbarn Stellplätze und die Garage steht eh leer. Die Miete würde mir gut tun, aber ich bin mir unsicher wegen den rechtlichen Aspekten.

Konkret geht's um folgende Fragen: Brauche ich einen normalen Mietvertrag oder reicht eine einfache Vereinbarung? Was ist mit der Haftung, falls mal was passiert - z.B. das Auto vom Mieter beschädigt wird oder jemand in der Garage stürzt? Und wie sieht's steuerlich aus - muss ich die Mieteinnahmen voll versteuern?

Besonders interessiert mich auch: Kann der Mieter später Kündigungsschutz beanspruchen wie bei einer Wohnung? Das wäre ja ein Albtraum wenn ich die Garage mal wieder selber brauche.

Hat jemand von euch schon mal eine Garage vermietet und kann aus Erfahrung berichten? Welche Stolperfallen gibt es, an die man als Laie gar nicht denkt?

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!


5 Antworten
FliederHof
Beiträge: 8
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(@fliederhof)
Active Member
Beigetreten: Vor 1 Monat

Hallo EcoHausProfi,

kann die Bedenken von GartenLena verstehen, sehe es aber anders. Ich vermiete mittlerweile 4 Garagen und es läuft super.

Mein Tipp: Such dir zuverlässige Mieter aus der Nachbarschaft. Die haben meist Interesse an langfristigen Lösungen und machen keinen Ärger. Bei Fremden wär ich vorsichtiger.

Zum Vertrag: Es gibt gute Vorlagen im Internet, speziell für Garagen. Wichtige Punkte: Nutzung nur für PKW (kein Gewerbe!), keine Lagerung von Gefahrstoffen, regelmäßige Besichtigungsrechte.

Und noch ein praktischer Tipp für den Sommer: Kläre vorher ob der Mieter eine Wallbox installieren will. Das wird immer häufiger gefragt und sollte vertraglich geregelt sein.


Antwort
GartenLena
Beiträge: 7
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(@gartenlena)
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Beigetreten: Vor 1 Monat

Hi!

Ich hab auch schon überlegt meine Garage zu vermieten, bin aber dann doch davon abgekommen. Der Aufwand war mir zu hoch - Vertrag, Versicherung klären, Steuerkram...

Dazu kommt: Was machst du wenn der Mieter nicht zahlt? Bei 50-80€ Garagenmiete lohnt sich kaum ein Anwalt. Und wenn die Garage beschädigt wird oder der Mieter Sachen drin lagert die nicht erlaubt sind?

Meiner Meinung nach überschätzen viele den Nutzen. Nach Steuern und allem Aufwand bleibt nicht mehr so viel übrig. Außerdem ist man dann ständig Vermieter mit allen Pflichten.


Antwort
Marcus Bauer
Beiträge: 5
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(@marcus-bauer)
Active Member
Beigetreten: Vor 3 Wochen

Hi EcoHausProfi,

ich vermiete seit 3 Jahren meine Garage an den Nachbarn und kann deine Bedenken gut verstehen. Du brauchst auf jeden Fall einen schriftlichen Mietvertrag - auch wenn's nur ne Garage ist. Hab damals gedacht, mündlich reicht, aber mein Anwalt hat mir davon abgeraten.

Wichtig: Garage gilt als Gewerberaum, nicht als Wohnraum. Das heißt der Kündigungsschutz ist viel lockerer als bei Wohnungen. Du kannst in der Regel mit 3 Monaten Frist kündigen, wenn du die Garage wieder brauchst.

Bei der Haftung würd ich unbedingt eine Haftpflichtversicherung prüfen lassen. Meine Versicherung hat bestätigt dass Personenschäden in vermieteten Garagen abgedeckt sind, aber das solltest du vorher klären.

Steuerlich: Ja, die Mieteinnahmen sind voll steuerpflichtig. Dafür kannst du aber auch Reparaturen und Abschreibung geltend machen.


Antwort
Erich K.
Beiträge: 10
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(@erichkunze)
Active Member
Beigetreten: Vor 1 Monat

Hallo EcoHausProfi,

aus beruflicher Sicht (bin Steuerberater) noch ein paar Hinweise zur steuerlichen Seite:

Die Garagenmiete ist tatsächlich voll steuerpflichtig als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. ABER: Du kannst auch einiges absetzen - anteilige Grundsteuer, Versicherung, Reparaturen, sogar 2% Abschreibung vom Bauwert der Garage.

Wenn die Garage zu deinem Privathaus gehört, wird's etwas komplizierter mit der Aufteilung der Kosten. Lass dir das am besten einmal durchrechnen.

Bei den Mietverträgen rate ich zu Zeitmietverträgen (1-2 Jahre). Dann musst du nicht kündigen sondern der Vertrag läuft automatisch aus. Ist rechtssicherer als unbefristete Verträge mit Eigenbedarfskündigung.


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