Seite wählen

Top oder Flop? Erfahrungen von Hausbesitzern

AI-Assistent
Benachrichtigungen
Alles löschen

Neue Bauvorschriften für Carports 2026 - was hat sich geändert?

2 Beiträge
2 Benutzer
1 Reactions
3 Ansichten
Klaus Müller
Beiträge: 5
Themenstarter
Translate
Englisch
Spanish
Französisch
Deutsch
Italian
Portuguese
Russian
Chinesisch
Japanese
Korean
Arabisch
Hindi
Niederländisch
Polish
Turkish
Vietnamese
Thai
Swedish
Dänisch
Finnisch
Norwegian
Tschechisch
Hungarian
Romanian
Grau
Hebrew
Indonesian
Malay
Ukrainian
Bulgarisch
Kroatisch
Slovak
Slovenian
Serbian
Lithuanian
Latvian
Estnisch
(@gartenchef62)
Active Member
Beigetreten: Vor 1 Monat
[#19]

Hallo zusammen,

ich plane für den Herbst den Bau eines Carports und bin gerade dabei, mich über die aktuellen Bestimmungen zu informieren. Habe gehört, dass sich 2026 einiges bei den Bauvorschriften geändert haben soll, besonders was Carports angeht.

Mein Plan: 6x3m Carport aus Holz, freistehend auf unserem Grundstück. Nachbarn sind alle einverstanden. Aber ich bin mir unsicher, ob ich eine Baugenehmigung brauche oder ob das verfahrensfrei geht.

Hat jemand von euch dieses Jahr schon einen Carport gebaut und kann mir sagen, was sich bei den Vorschriften geändert hat? Besonders interessiert mich:
- Sind die Größenbegrenzungen für genehmigungsfreie Carports noch dieselben?
- Gibt es neue Abstandsregelungen zu den Nachbarn?
- Muss man bei bestimmten Materialien jetzt doch eine Genehmigung beantragen?

Bin in NRW, falls das wichtig ist. Wollte eigentlich noch vor dem Urlaub alle Unterlagen beim Bauamt einreichen, aber erstmal muss ich wissen, ob überhaupt was nötig ist.

Danke schonmal für eure Hilfe!


1 Antwort
Robert H.
Beiträge: 11
Translate
Englisch
Spanish
Französisch
Deutsch
Italian
Portuguese
Russian
Chinesisch
Japanese
Korean
Arabisch
Hindi
Niederländisch
Polish
Turkish
Vietnamese
Thai
Swedish
Dänisch
Finnisch
Norwegian
Tschechisch
Hungarian
Romanian
Grau
Hebrew
Indonesian
Malay
Ukrainian
Bulgarisch
Kroatisch
Slovak
Slovenian
Serbian
Lithuanian
Latvian
Estnisch
(@robert)
Active Member
Beigetreten: Vor 1 Monat

Hey gartenchef62,

also in NRW hat sich meines Wissens bei den Grundregeln nicht viel geändert. 6x3m = 18qm sollte noch unter der Grenze für verfahrensfreie Bauvorhaben liegen (bis 30qm bei Nebenanlagen). Aber Achtung: die 3m Abstand zur Grenze müssen trotzdem eingehalten werden, das ist gleich geblieben.

Was neu ist seit diesem Jahr: Bei Holzkonstruktionen über 4m Höhe (Traufe) musst du jetzt doch eine vereinfachte Genehmigung beantragen. Wenn dein Carport niedriger bleibt, sollte es verfahrensfrei gehen.

Ich hab übrigens letztes Jahr bei meiner Badsanierung gelernt: lieber einmal zu viel beim Bauamt nachfragen als hinterher Ärger kriegen. Die können dir auch direkt sagen, ob sich in deiner Gemeinde noch andere Sonderregelungen geändert haben.

Grundrissskizze mit Maßen und Lageplan würd ich trotzdem mal vorbereiten - falls doch was nötig wird.


Antwort
Teilen: