Das ist tatsächlich eine wichtige Frage. In Baden-Württemberg sind Garagen bis 40 qm Grundfläche meist genehmigungsfrei – aber mit einem großen "aber": Das gilt nur, wenn bestimmte Abstände zur Grundstücksgrenze eingehalten werden und weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Die exakte Grenze ist in der Landesbauordnung (LBO BW) definiert. Mein Rat: Rufen Sie die untere Bauaufsichtsbehörde an – die kennen die genauen Regelungen für Ihren Landkreis und können schnell einschätzen, ob Sie einen Antrag brauchen. Kostet nichts und spart später viel Ärger.
EnergieHans, eins vorneweg: Die Isolationsstrategie ist rechnerisch interessant, aber rechnen Sie mal nach, wie viel Heizenergie Sie wirklich sparen. Eine angeb. Garage bringt oft weniger als erhofft, wenn die Haustür trotzdem auf die Wetterseite zeigt.
Zur Genehmigung: 40 qm ist ein Grenzfall. Unter 30 qm geht's in vielen Bundesländern ohne, bei 40 qm wird's heikel. Nicht nur Größe zählt – auch Abstand zum Nachbarn, Firsthöhe, Dachform. Mein Tipp: Lassen Sie es über einen Architekten klären, kostet ca. 100-150 Euro Anfrage bei der Behörde, spart im Schadensfall fünfstellige Summen.