Hallo zusammen,
vor knapp zwei Wochen hatten wir hier einen richtig heftigen Gewittersturm – laut Wetterbericht Windspitzen um die 110 km/h. Danach hab ich festgestellt, dass drei Dachziegel oben am First gebrochen sind, einer davon liegt sogar im Garten. Hab das direkt mit Fotos dokumentiert und bei meiner Wohngebäudeversicherung gemeldet.
Jetzt ist mein Problem: Der Dachdecker, den ich angefragt habe, sagt mir, dass er für drei Ziegel kein Gerüst aufstellt – das lohnt sich für ihn nicht – und stattdessen eine Hubarbeitsbühne benötigt. Die Kosten dafür beziffert er auf ca. 350–400 Euro, nur für die Hubarbeitsbühne, dazu kommt noch seine Arbeitszeit und das Material.
Meine Versicherung hat sich bisher nur vage geäußert und meinte, "Sturmschäden am Gebäude" seien gedeckt. Aber ob das auch die Hubarbeitsbühne oder ein Gerüst einschließt, oder ob die nur das Material und vielleicht die reine Arbeitszeit zahlen, ist mir überhaupt nicht klar. Im Kleingedruckten steh ich ehrlich gesagt ein bisschen auf dem Schlauch.
Hat jemand von euch schon mal eine ähnliche Situation gehabt und weiß, wie das die Versicherungen in der Regel handhaben? Und macht es Sinn, einen zweiten Dachdecker zu fragen, der vielleicht ohne Arbeitsbühne rankommt?
Danke schon mal!
Kurze Antwort: Ja, Gerüst- bzw. Arbeitsbühnenkosten sind bei Sturmschäden mitversichert, solange sie zur Schadensbeseitigung notwendig sind. Steht in den meisten VGB-Bedingungen drin. Einfach nachlesen unter "Schadensminderungspflicht" und "Aufwendungsersatz" – da ist das in der Regel geregelt.
Ich sag mal so: Ich hab das Thema Versicherungen und Handwerker schon öfter von der anderen Seite erlebt, und da lauern durchaus ein paar Fallen. Was Marlene schreibt stimmt prinzipiell – aber ich würde noch einen Schritt weitergehen.
Schau dir deinen Versicherungsvertrag genau an, speziell den Abschnitt zur Schadensregulierung. Viele Verträge haben eine Klausel, dass "ortsübliche und erforderliche Reparaturkosten" erstattet werden. Eine Hubarbeitsbühne für ein nicht begehbares Steildach ist definitiv erforderlich und ortsüblich – das ist kein Extraservice.
Was ich außerdem empfehlen würde: Hol dir zwei Kostenvoranschläge. Erstens hat du damit Vergleichsmaterial, falls die Versicherung meckert. Zweitens kann es tatsächlich sein, dass ein anderer Betrieb anders rangeht. Manche Dachdecker arbeiten bei wenigen Ziegeln mit gesicherten Dachleitern statt Arbeitsbühne – billiger und trotzdem sicher, wenn der Dachdeckermeister das verantworten kann.
Und ruf beim Versicherungsombudsmann an falls die sich querstellen – das ist kostenlos und hilft manchmal Wunder.
Ich seh das ein bisschen anders als die Vorredner, zumindest was den Aufwand angeht. Klar hast du im Prinzip Anspruch auf die vollen Wiederherstellungskosten inkl. Zugang, aber in der Praxis gibt es bei kleineren Schäden oft Diskussionen mit der Versicherung über "Verhältnismäßigkeit".
Bei drei Ziegeln und 350-400 Euro Arbeitsbühne kann es passieren, dass der Sachbearbeiter das als unverhältnismäßig einstuft, wenn der Gesamtschaden vielleicht eh nur 600-700 Euro beträgt. Nicht dass das rechtlich korrekt wäre, aber es passiert.
Mein Tipp: Lass den Dachdecker im KV schreiben, dass das Dach aus Sicherheitsgründen nicht ohne Hebemittel begehbar ist (Dachneigung, Oberflächenbeschaffenheit etc.). Das ist bei den meisten Steildächern auch einfach wahr. Mit dieser Formulierung ist die Ablehnung deutlich schwieriger.
Und ja – Sommer ist eigentlich gute Zeit für sowas, die Dachdecker sind zwar ausgebucht, aber Wetter und Trockenheit spielen wenigstens mit. Ich würd nicht zu lang warten, drei offene Stellen am First können bei nem nächsten Regenguss schnell ein viel größeres Thema werden.
Hallo! Ich bin zwar eher in der Badsanierung aktiv (da hab ich schon genug Baustellen gehabt, glaub mir 😄), aber mit der Wohngebäudeversicherung hatte ich auch mal Kontakt wegen eines Wasserschadens. Was ich gelernt habe: Die Versicherung zahlt grundsätzlich die "notwendigen Kosten zur Schadensbeseitigung" – und dazu gehören eigentlich auch Zugangskosten wie eine Hubarbeitsbühne oder ein Gerüst, wenn anders kein Zugang möglich ist. Das ist nämlich nicht dein Luxus, sondern technische Notwendigkeit.
Aber: Du musst das explizit im Kostenvoranschlag vom Dachdecker aufführen lassen, als eigenständige Position. Nicht einfach als Pauschale. Wenn der Dachdecker das separat ausweist mit Begründung ("Zugang nur per Hubarbeitsbühne möglich"), ist es deutlich schwerer für die Versicherung, das rauszukürzen.
Und ruf nochmal bei der Versicherung an und frag konkret: "Sind Zugangskosten wie Hubarbeitsbühne oder Rüstung im Sturmschadenfall mitversichert?" Lass dir das schriftlich bestätigen, bevor du den Auftrag vergibst. Mündliche Aussagen helfen dir hinterher nicht weiter.