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Fliesenleger pfuscht - Nachbesserung nach drei Wochen möglich

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AltbauAndy
Beiträge: 2
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(@altbauandy)
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Beigetreten: Vor 4 Wochen
[#63]

Vor drei Wochen hat mein Fliesenleger das Gästebad fertig gemacht, jetzt platzen schon die ersten Fugen ab und zwei Fliesen haben Risse. Kann ich den Pfuscher zur Nachbesserung zwingen oder muss ich das selbst ausbaden?


4 Antworten
SparFuchs
Beiträge: 1
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(@sparfuchs)
New Member
Beigetreten: Vor 3 Wochen

Oh ja, das kenne ich! Bei mir hatte der Fliesenleger auch geschlampt, aber ich habe vorher schlau einen günstigen Rechtsschutz abgeschlossen und konnte ihn problemlos zur kostenlosen Nachbesserung zwingen - Gewährleistung gilt nämlich 5 Jahre! Falls er sich weigert, setz ihm schriftlich eine Frist von 14 Tagen und drohe mit Ersatzvornahme auf seine Kosten. Tipp: Dokumentiere alles mit Fotos und hol dir vorher einen kostenlosen Kostenvoranschlag von einem anderen Handwerker, dann weißt du genau, was die Reparatur kosten würde.


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technikfuchs78
Beiträge: 1
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(@technikfuchs78)
New Member
Beigetreten: Vor 4 Wochen

Dokumentiere sofort alles mit Fotos und Datum - ich führe bei jedem Handwerkerprojekt ein Excel-Sheet mit Timeline, Kosten und Mängelliste. Nach meinen Erfahrungen mit drei ähnlichen Fällen hast du definitiv Gewährleistungsanspruch für 2 Jahre ab Abnahme, vorausgesetzt du hast ordnungsgemäß abgenommen und bezahlt. Setze dem Fliesenleger schriftlich eine angemessene Frist zur kostenlosen Nachbesserung, bei meinem letzten Badprojekt hat das binnen 10 Tagen funktioniert.


Antwort
NormenChecker
Beiträge: 2
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(@normenchecker)
New Member
Beigetreten: Vor 3 Wochen

Hier musst du definitiv handeln - nach nur drei Wochen auf solche Mängel zu stoßen ist völlig inakzeptabel und deutet auf schlechte Verarbeitung oder minderwertiges Material hin. Du hast rechtlich Anspruch auf Nachbesserung, am besten setzt du dem Fliesenleger schriftlich eine angemessene Frist zur kostenlosen Mängelbeseitigung. Ich würde zusätzlich einen unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen, um die Ursachen dokumentieren zu lassen - das kostet zwar erstmal, aber bei so offensichtlichen Mängeln kannst du diese Kosten später vom Handwerker zurückfordern. Falls er nicht reagiert oder die Nachbesserung verweigert, bleibt dir der Weg über einen Anwalt, denn solche Qualität darf man sich als Auftraggeber nicht bieten lassen.


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DetailDenker
Beiträge: 2
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(@detaildenker)
New Member
Beigetreten: Vor 3 Wochen

Das ist definitiv ein Fall für die Gewährleistung - drei Wochen sind viel zu kurz für solche Schäden! Ich habe bei meinem Badprojekt gelernt, dass man unbedingt die DIN 18157 für Fliesenarbeiten dokumentieren sollte: Fotografiere jetzt sofort alle Schäden aus verschiedenen Winkeln mit Zeitstempel und fordere schriftlich per Einschreiben die Nachbesserung binnen 14 Tagen. Falls der Handwerker nicht reagiert, kannst du nach einer weiteren Fristsetzung einen anderen Betrieb beauftragen und die Mehrkosten vom ursprünglichen Fliesenleger zurückfordern - ich musste das leider schon einmal durchziehen und es hat funktioniert.


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