Hallo zusammen,
mir ist gestern beim Duschen etwas Blödes passiert. Das Wasser lief irgendwie an der Dichtung vorbei und hat über Stunden ins Mauerwerk unter dem Badezimmer getropft. Ich bin erst heute Morgen drauf gekommen, als ich feuchte Flecken an der Wand unten im Wohnzimmer bemerkt habe.
Ich habe sofort meine Gebäudeversicherung angerufen und den Schaden gemeldet. Der Sachbearbeiter sagte mir aber, er müsse erst einen Gutachter schicken und das könnte 2-3 Wochen dauern. Mittlerweile breitet sich das Wasser vermutlich immer weiter aus. Muss ich da aktiv was machen, um es zu dokumentieren? Sollte ich schon einen Handwerker anrufen oder warten bis der Gutachter da war?
Dazu kommt: Ich bin seit 2020 am Renovieren und habe teilweise Eigenleistung gemacht. Ist das ein Problem bei der Versicherung? Ich hab das Bad vor 3 Jahren saniert, aber das war bevor ich da eingezogen bin.
Wäre dankbar für praktische Tipps vom Ernstfall!
Eva, das ist jetzt wichtig: Dokumentieren Sie sofort alles fotografisch! Machen Sie Fotos von den feuchten Stellen, dem Bad, der Dusche – aus verschiedenen Winkeln und mit Datum. Das ist Ihre Beweisung.
Zum Timing: Sie sollten Schadensausweitung verhindern – das ist Ihre Pflicht als Versicherter. Das bedeutet: Lüften Sie durch, öffnen Sie Fenster, notfalls einen Bautrockner ausstellen. Aber keine Reparaturen starten ohne Okay des Gutachters.
Bei Eigenleistung: Das Bad-Thema ist 3 Jahre her, sollte also kein Problem sein. Wichtig ist, dass Sie beim aktuellen Schaden nicht fahrlässig waren. War die Dusche in schlechtem Zustand? Das könnte Probleme geben.
Fordern Sie schriftlich ein, dass der Gutachter schneller kommt – das ist im Schadensfall Standard innerhalb von 5-7 Werktagen!
Ich hatte mal einen ähnlichen Fall mit meinem Garten – Wasserschaden, aber halt von außen. Was ich gelernt habe: Die Versicherung braucht eine gute Dokumentation. Mach viele Fotos, notiere dir Zeitpunkte und wie lange das Wasser schon austritt. Und frag den Sachbearbeiter, ob du vorsorglich schon Maßnahmen ergreifen darfst, um Schlimmeres zu verhindern – das ist meist erlaubt und schadet deiner Anspruch nicht.
Norbert hier. Bei uns an der Küste sind Feuchtigkeitsschäden ja fast alltäglich. Ein Tipp: Achte darauf, dass bei der Gutachtung auch die versteckte Feuchtigkeit gemessen wird – oft reicht die Sichtprüfung nicht. Die Versicherung muss feststellen, wo das Wasser überall eingezogen ist.
Und: Sollte es irgendwann zu Schimmel kommen – das ist dann oft NICHT versichert, wenn der Schaden zu lange offen lag. Also schnell voran mit der Dokumentation.
Eva, als Vollzeitberufstätiger verstehe ich deine Hektik – sowas kostet Nerven und Zeit! Schneller Tipp: Lass dir von der Versicherung schriftlich bestätigen, dass du den Schaden gemeldet hast (mit Datum!). Das ist später die beste Beweisung, dass du nicht getrödelt hast. Und bei der Frage mit Eigenleistung – nein, 3 Jahre alte Renovierung ist kein Problem.