Hallo zusammen,
ich habe eine relativ konkrete Frage, die mich unter dem wirtschaftlichen Aspekt interessiert. Bei uns im Haus (Baujahr 1998, zweistöckig) haben wir in diesem Sommer in einem Schlafzimmer im Obergeschoss erste Schimmelflecken an der Außenwand entdeckt. Der Sachverständige, den wir beauftragen wollen, kostet bereits 400 Euro – vorher möchte ich aber wissen, ob die Versicherung das überhaupt abdeckt.
Meine Frage: Zahlt die Gebäudeversicherung Schimmelschäden, oder ist das eher eine Kulanzfrage? Ich habe meinen Versicherungsvertrag gerade gelesen – da steht nichts explizit dazu. Gleichzeitig frage ich mich: Wenn es eine Feuchtigkeitsproblematik ist, die über längere Zeit entstanden ist, zählt das als Mangel, den ich selbst zu verantworten habe?
Wie handhaben eure Versicherer das in der Praxis? Lohnt sich der Gutachter vor der Schadensanmeldung, oder sollte ich erst mit der Versicherung sprechen?
Danke für sachliche Einschätzungen.
Kirsten, das ist die klassische Grauzone – und ehrlich gesagt einer der Punkte, wo Versicherer gerne knifflig werden. Schimmel wird von den meisten Gebäudeversicherungen NICHT als eigenständiger Schadensfall anerkannt, sondern immer nur als Folgeschaden. Sprich: Wenn es durch einen versicherten Schadensfall entstanden ist – etwa ein defektes Dach oder ein Rohrbruch – zahlt die Versicherung auch den Schimmel.
Bei reiner Feuchtigkeitsproblematik durch mangelhafte Belüftung oder Baufeuchte sieht es düster aus. Hier argumentieren Versicherer dann, dass das ein Mangel des Gebäudes selbst ist, nicht versichert.
Mein Rat: VOR dem Gutachter direkt bei der Versicherung anrufen und die Situation beschreiben – ohne zu viel preiszugeben. Fragen Sie konkret: "Übernehmt ihr die Gutachterkosten, wenn sich herausstellt, dass es einen versicherten Schadensfall als Ursache gibt?" Das gibt dir schon eine Indikation. Der Gutachter macht dann Sinn, wenn die Versicherung sich beteiligt.
Kennst du das Problem mit den Sicherheitsmaßnahmen? Ähnlich knifflig – hab da mal was zu geschrieben: Nachträgl. Sicherheitsmaßnahmen - wann sagen Versicherer wirklich Rabatt?
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