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Top oder Flop? Erfahrungen von Hausbesitzern

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Nachbar auf meinem Grundstück gestürzt – haftet meine Versicherung?

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Marlene K.
Beiträge: 8
Themenstarter
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(@marlene98)
Active Member
Beigetreten: Vor 5 Monaten
[#59]

Hallo zusammen,

ich bin seit drei Monaten Hausbesitzer und versuche gerade, alle Versicherungen zu verstehen. Jetzt ist mir gerade etwas Unangenehmes passiert: Mein Nachbar ist auf meinem Grundstück über eine kleine Unebenheit im Gehweg gestürzt und hat sich das Knie verdreht. Er meinte später im Gespräch, dass es eigentlich mein Problem sei und ich dafür aufkommen sollte.

Ich habe eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, aber ich bin mir unsicher, ob die auch solche Fälle abdeckt? Oder brauche ich dafür eine separate Haftpflichtversicherung als Hausbesitzer? Was ist der Unterschied zwischen Wohngebäude und Haftpflicht überhaupt?

Der Nachbar hat bis jetzt keine formale Forderung gestellt, aber ich möchte einfach wissen, woran ich bin. Freue mich auf eure Erfahrungen!


2 Antworten
Martin F.
Beiträge: 1
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(@martin-fischer)
New Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Guter Überblick hier von Sarah. Ich würd noch hinzufügen: Das ist für dich wahrscheinlich kein echtes Risiko. Nachbarn stolpern ständig über sowas – das ist nicht deine Schuld, solange die Wege nicht grob fahrlässig schlecht sind. Wenn er ne formale Forderung stellt, dann erst informierst du deine Versicherung.


Antwort
Sarah K.
Beiträge: 8
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(@sarahkemper)
Active Member
Beigetreten: Vor 6 Monaten

Hi Marlene,

da bist du beim wichtigsten Punkt: Das ist NICHT die Aufgabe deiner Wohngebäudeversicherung. Die deckt nur Schäden am Haus selbst ab – Brand, Leitungswasser, Sturm und so. Für Personenschäden, die andere auf deinem Grundstück erleiden, brauchst du eine separate Haftpflichtversicherung für Hausbesitzer.

Die greift dann, wenn du fahrlässig jemanden verletzt – zum Beispiel weil der Weg wirklich unsicher ist und du nichts unternommen hast. ABER: Kleine Unebenheiten sind oft kein Grund zu zahlen. Der Nachbar muss nachweisen, dass du schuld bist und fahrlässig gehandelt hast.

Mein Tipp: Rufe deine Versicherung an und melde den Unfall vorsorglich. Die beraten dich konkret. Und frag auch, ob du schon so eine Haftpflicht hast – manche Makler schließen das automatisch mit ab.


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