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Wallbox nachrüsten im Haus Bj. 1990 – was muss ich wirklich beachten?

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Johanna Steinberg
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(@johannasteinberg)
Active Member
Beigetreten: Vor 3 Monaten

Kurz zur Anmeldepflicht, weil du sagst du liest überall was anderes: Das ist eindeutig geregelt. § 19 Abs. 1 NAV, Anmeldung beim Netzbetreiber vor Inbetriebnahme. Keine Ausnahme für Privatpersonen, keine Bagatellgrenze bei 11 kW. Wer das nicht macht riskiert im Schadensfall Probleme mit der Versicherung. Also bitte nicht vergessen oder aufschieben.


Antwort
Sandra Keller
Beiträge: 9
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(@kueche2024)
Active Member
Beigetreten: Vor 3 Monaten

Wir haben sowas Ähnliches letztes Jahr gemacht, allerdings ohne E-Auto, also nur als Vorbereitung. Ich kann dir sagen: Den Graben selbst ausheben und das Leerrohr legen darf man auf jeden Fall selbst, das ist normaler Tiefbau, keine Elektroarbeit. Unser Elektriker hat das sogar ausdrücklich so empfohlen, weil er dann natürlich weniger Stunden abrechnet.

Achte nur darauf, dass das Rohr tief genug liegt (60 cm bei überfahrbaren Flächen, 40 cm sonst) und ausreichend Durchmesser hat – 50mm mindestens, damit man später noch weitere Kabel durchziehen kann wenn man will.

Die Unterverteilung gleichzeitig prüfen zu lassen ist auf jeden Fall sinnvoll, das würde ich in deiner Situation sofort mitbeauftragen. Bei uns kamen da auch ein paar Sachen raus die nicht mehr zeitgemäß waren. Kostet ein bisschen extra aber man hat dann Ruhe.


Antwort
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