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Zweischalenmauerwerk von innen dämmen - rechtliche Stolpersteine?

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GarantieGabi
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(@garantiegabi)
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Beigetreten: Vor 4 Monaten
[#69]

Hallo zusammen,

ice stehe vor einem klassischen Problem: Unser Haus wurde Mitte der 80er Jahre mit Zweischalenmauerwerk gebaut, die äußere Schale ist ungedämmt. Jetzt überlegen wir, ob wir nachträglich von innen dämmen können, statt die komplette Fassade zu sanieren.

Meine Frage ist aber weniger handwerklich als vielmehr rechtlich: Wenn wir eine Innendämmung einbauen, kann uns das später bei einem Verkauf oder bei Versicherungsansprüchen um die Ohren fliegen? Ich hab da schon üble Geschichten gehört, dass Innendämmungen als Mängelverschleierung ausgelegt werden oder dass Garantien verfallen.

Unser Makler meinte auch, dass Käufer oft skeptisch sind. Wie läuft das ab, wenn später Feuchte oder Schimmel auftritt – wer trägt dann die Verantwortung? Gibt es da Unterschiede zwischen hinterlüfteten Systemen und direktem Ankleben?

Weiß da jemand Bescheid, der das schon gemacht hat?


1 Antwort
FensterFritz
Beiträge: 7
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(@fensterfritz)
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Beigetreten: Vor 4 Monaten

Gabi, du sprichst da einen wichtigen Punkt an. Bei Innendämmung ist die kritische Stelle die Taupunktverschiebung – wenn die warme Raumluft auf die kalte äußere Schale trifft, kondensiert Feuchtigkeit. Das ist nicht grundsätzlich ein Mangel, ABER: Du musst dokumentieren, dass du es fachgerecht gemacht hast. Diffusionsoffene Materialien, richtige Lüftung, keine Kältebrücken.

Juristisch: Solange du nicht verschleierst und alles mit Fachleuten machst, kannst du das beim Verkauf offenlegen – kein Problem. Kritisch wird's nur, wenn später Schäden entstehen und man dir fahrlässige Installation nachweisen kann.

Mein Tipp: Lass vorher einen Sachverständigen einen Bericht schreiben, dass die innere Dämmung bei eurem Mauerwerk möglich ist. Das ist deine rechtliche Absicherung. Beim Verkauf zeigst du den Bericht vor – fertig.


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