Vor drei Wochen hat mein Fliesenleger das Gästebad fertig gemacht, jetzt platzen schon die ersten Fugen ab und zwei Fliesen haben Risse. Kann ich den Pfuscher zur Nachbesserung zwingen oder muss ich das selbst ausbaden?
Oh ja, das kenne ich! Bei mir hatte der Fliesenleger auch geschlampt, aber ich habe vorher schlau einen günstigen Rechtsschutz abgeschlossen und konnte ihn problemlos zur kostenlosen Nachbesserung zwingen - Gewährleistung gilt nämlich 5 Jahre! Falls er sich weigert, setz ihm schriftlich eine Frist von 14 Tagen und drohe mit Ersatzvornahme auf seine Kosten. Tipp: Dokumentiere alles mit Fotos und hol dir vorher einen kostenlosen Kostenvoranschlag von einem anderen Handwerker, dann weißt du genau, was die Reparatur kosten würde.
Dokumentiere sofort alles mit Fotos und Datum - ich führe bei jedem Handwerkerprojekt ein Excel-Sheet mit Timeline, Kosten und Mängelliste. Nach meinen Erfahrungen mit drei ähnlichen Fällen hast du definitiv Gewährleistungsanspruch für 2 Jahre ab Abnahme, vorausgesetzt du hast ordnungsgemäß abgenommen und bezahlt. Setze dem Fliesenleger schriftlich eine angemessene Frist zur kostenlosen Nachbesserung, bei meinem letzten Badprojekt hat das binnen 10 Tagen funktioniert.
Das ist eindeutig ein Gewährleistungsfall - bei ordnungsgemäßer Ausführung dürften nach nur drei Wochen definitiv keine Fugen abplatzen oder Fliesen reißen! Du hast zwei Jahre Gewährleistungsanspruch und solltest den Handwerker umgehend schriftlich zur kostenlosen Nachbesserung auffordern, am besten per Einschreiben mit Fristsetzung. Ich hatte vor Jahren eine ähnliche Situation mit einem Fliesenleger und habe gleich dokumentiert: Fotos gemacht, Mängel detailliert beschrieben und schriftlich reklamiert. Falls er nicht reagiert oder die Nachbesserung verweigert, kannst du auf seine Kosten einen anderen Fachbetrieb beauftragen - lass dir aber vorher unbedingt ein Gutachten über die Mängel erstellen.
Hier musst du definitiv handeln - nach nur drei Wochen auf solche Mängel zu stoßen ist völlig inakzeptabel und deutet auf schlechte Verarbeitung oder minderwertiges Material hin. Du hast rechtlich Anspruch auf Nachbesserung, am besten setzt du dem Fliesenleger schriftlich eine angemessene Frist zur kostenlosen Mängelbeseitigung. Ich würde zusätzlich einen unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen, um die Ursachen dokumentieren zu lassen - das kostet zwar erstmal, aber bei so offensichtlichen Mängeln kannst du diese Kosten später vom Handwerker zurückfordern. Falls er nicht reagiert oder die Nachbesserung verweigert, bleibt dir der Weg über einen Anwalt, denn solche Qualität darf man sich als Auftraggeber nicht bieten lassen.