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Überspannungsschutz nachrüsten: Wann ist er Pflicht?

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Michael R.
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(@michaelroth)
Active Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten
[#48]

Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei, mein Haus von 1930 komplett zu sanieren – Elektrik inklusive. Bei der Planung der neuen Hauptverteilung bin ich mehrfach über das Thema Überspannungsschutz gestolpert. Der Elektriker meint, dass ich sowohl Typ-2-Schutz als Kombiableiter direkt in der Verteilung als auch Typ-3-Schutz bei sensiblen Geräten (Heizungssteuerung, eventuell später PV) einbauen sollte.

Meine Frage: Ist das wirklich Pflicht, oder ist das eher eine Empfehlung? Das Haus steht in einer eher ländlichen Gegend, Blitzschläge sind statistisch selten. Ich möchte die Anlage zukunftssicher machen, aber auch nicht unnötig Geld ausgeben. Gibt es eine aktuelle Norm dazu? Und sollte ich das lieber jetzt gleich mit einplanen, oder kann ich das später noch nachrüsten, wenn es nötig wird?

Freue mich auf Input.


1 Antwort
HausPapa
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(@hauspapa)
New Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Michael, die kurze Antwort: Bei einer Komplettsanierung ist Typ-2-Schutz (Kombiableiter in der Verteilung) nach DIN EN 62305-4 empfohlen, bei Neuanlagen faktisch Standard – aber nicht immer zwingend Pflicht, wenn du nicht gerade auf einem Höhenzug sitzt. Typ-3 ist für dich optional.

Dass dein Elektriker das vorschlägt, ist aber professionell und zukunftsgerecht. Später nachrüsten ist teurer und aufwändiger. Meine Empfehlung: Mindestens den Kombiableiter jetzt einplanen, die Kosten halten sich in Grenzen.


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