Nach einem Rohrbruch in der Küche verweigert meine Versicherung die Zahlung, weil angeblich die Leitungen nicht normgerecht installiert waren. Die Rohre wurden aber 2019 fachgerecht nach DIN-Norm verlegt. Welche Unterlagen brauche ich als Nachweis für die ordnungsgemäße Installation?
Das kenne ich leider aus eigener Erfahrung - bei unserem Wasserschaden 2020 wollte die Versicherung auch erst nicht zahlen. Du brauchst unbedingt die Installationsabnahme vom Installateur, den Prüfbericht nach TRWI (Technische Regeln für Wasserinstallationen) und idealerweise die Gewährleistungsunterlagen der verwendeten Rohrmaterialien. Falls du die Unterlagen nicht mehr hast, kann der damalige Handwerker meist Kopien aus seinen Akten besorgen - die sind verpflichtet, solche Dokumente mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Mit diesen Nachweisen habe ich damals meine Versicherung überzeugen können!
Als jemand, der selbst schon mal durch solche Versicherungsquerelen durch musste, kann ich dir nur dringend raten, alle relevanten Dokumente akribisch zusammenzustellen. Du benötigst die Abnahmeprotokolle der Installation, den Installationsnachweis des Fachbetriebs mit expliziter Bestätigung der DIN EN 806 Konformität, sowie idealerweise die damaligen Druckprüfprotokolle und Spülprotokolle. Lass dir zusätzlich vom ausführenden SHK-Betrieb eine detaillierte schriftliche Stellungnahme erstellen, die die normgerechte Ausführung nach allen relevanten Regelwerken bestätigt - das hat bei mir damals den Durchbruch gebracht. Falls die Versicherung weiterhin mauert, beauftrage auf eigene Kosten einen vereidigten Sachverständigen für eine Gegenbegutachtung, denn oft geben die Versicherungen erst bei wirklich hieb- und stichfesten technischen Nachweisen nach.
War bei mir ähnlich nach einem Wasserschaden im Keller. Du brauchst auf jeden Fall die Rechnung vom Installateur mit genauer Auflistung der verwendeten Materialien und der Verweis auf die entsprechende DIN-Norm. Falls vorhanden, auch Fotos von der Verlegung oder ein Abnahmeprotokoll. Ich hab damals zusätzlich eine schriftliche Bestätigung vom Handwerker geholt, dass alles normgerecht gemacht wurde - hat letztendlich gereicht und die Versicherung hat gezahlt.